Satzung des

APMP Deutschland, Schweiz und Österreich e.V.

§ 1.    Name, Sitz, Geschäftsjahr 


§ 2.    Zweck des Vereins 


§ 3.    Mitgliedschaft


§ 4.    Mitgliedsbeiträge


erhoben. 

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags regelt eine Beitragssatzung, über die der Vorstand beschließt. 


3. Ehrenmitglieder haben keinen Beitrag zu leisten.



§ 5.    Organe des Vereins 

§ 6.    Vereinsvorstand 


§ 7.    Zuständigkeit des Vorstandes 


§ 8.    Beschlussfassung des Vorstandes 


§ 9.    Mitgliederversammlung 


§ 10.    Einberufung der Mitgliederversammlung 


§ 11.    Beschlussfassung der Mitgliederversammlung 



§ 12.    Kassenführung 

§ 13.    Auflösung des Vereins 



Diese Satzung ist in der Mitgliederversammlung am 24.09.2020 neu gefasst worden.

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